Die Opfergruppen
Es bestanden große Unterschiede bei den Einsatzgebieten, der Unterbringung und der individuellen Behandlung der Zwangsarbeiter. Dies hing maßgeblich damit zusammen, in welche Kategorie sie nach der NS-Rassenideologie eingestuft wurden. Zudem gab es Unterschiede beim rechtlichen Status - zwischen Zivilarbeitern, Kriegsgefangenen oder KZ-Häftlingen wurde stark differenziert.
Im Folgenden werden diese drei Gruppen differenziert und Unterkategorien aufgezeigt.

Zivilarbeiter
Die Gruppe der Zivilarbeiter gliederte sich wesentlich in zwei Untergruppen. Deutsche Zivilisten, also Menschen, die nicht als Soldaten dienten oder zu einer anderen Art des Kriegsdienstes herangezogen wurden, konnten zu Zwangsarbeitern werden. Das galt auch für Strafgefangene, die zur Arbeit in Haftanstalten und später auch Konzentrationslagern gezwungen wurden.
Die zweite wesentlich größere Gruppe der Zivilarbeiter waren die ausländischen Arbeitskräfte. Bei ihnen spielte die Anwerbung und Rekrutierung unter Zwang eine entscheidende Rolle. In den offiziell vom Deutschen Reich als souverän betrachteten Staaten, die formell eigenständig in innen- und außenpolitischen Entscheidungen waren (Italien bis 1943, Slowakei, Kroatien, Bulgarien, Rumänien) mussten die Arbeitskräfte offiziell angeworben werden. Dafür gab es sogenannte Werbebüros, bei denen Interessierte einen Arbeitsvertrag für den Einsatz in Deutschland unterschrieben, ohne zu wissen, bei welchem Unternehmen sie eingesetzt wurden. Die deutschen Arbeitsämter teilten diese Arbeitskräfte dann zu. Zwangsarbeiter waren sie dabei noch nicht. Denn sie hatten Anrecht auf Bezahlung, Urlaub und konnten in ihre Heimat zurückkehren, wenn sie wollten. Doch mit dem fortschreitenden Kriegsverlauf und dem immer höheren Bedarf an Arbeitskräften, wurden ihnen schrittweise Rechte entzogen. Die Heimreise während des Urlaubs wurde untersagt, da immer mehr nicht mehr an ihren Arbeitsplatz zurückkehrten. Aus zunächst freiwilliger Arbeit wurde somit Zwangsarbeit.

Die zunächst verfolgte freiwillige Basis der Anwerbung hatte sich für die Kriegswirtschaft der Nationalsozialisten als ineffizient erwiesen. Es meldeten sich nur wenige Menschen freiwillig zur Arbeit in Deutschland. Daher ging die Verwaltung in den besetzten Gebieten, die nicht als souverän betrachtet wurden (Frankreich, Polen, Ukraine), zur Werbung unter Druck über. Die Betriebe in diesen Ländern bekamen keine notwendigen Rohstoffe zur Produktion zugewiesen. So stieg die Zahl der Arbeitslosen. Und Arbeitslose wurden automatisch als Zivilarbeiter dienstverpflichtet und mussten sich zur Arbeit im Deutschen Reich melden. Wer sich gar nicht arbeitslos meldete, bekam weniger bzw. kein Arbeitslosengeld oder andere Unterstützung. So meldeten sich immer mehr unfreiwillig zur Arbeit und wurden somit Zwangsarbeiter.
Als auch diese Praxis der Druckausübung nicht genügend Arbeitskräfte brachte, ging man zur Praxis der sogenannten Konskription über. Die Militär- und Zivilverwaltungen des Deutschen Reichs gaben in den besetzten Gebieten den lokalen Verwaltungen, also Regionen, Städten und sogar Dörfern vor, dass sie eine bestimmte Anzahl an Arbeitskräften zu stellen hatten. Man sprach auch von einem Kontingent. Wenn sie das nicht taten, dann wurden Menschen wahllos durch die deutsche Verwaltung verhaftet und nach Deutschland zur Arbeit deportiert. Im besetzten Polen ab 1939 und später in allen besetzten Gebieten im Osten waren Deportationen an der Tagesordnung. Oft hatten diese Menschen nicht einmal mehr die Gelegenheit, ihre Familien zu informieren. Erst Wochen später konnten sie Briefe nach Hause schreiben.
Man kann also zur Gruppe der Zivilarbeiter sagen: Es gab hier große Unterschiede. Manche kamen freiwillig und wurden zu Zwangsarbeitern. Andere wurden zum Verlassen der Heimat gedrängt oder durch Deportation gezwungen. Es machte einen Unterschied, aus welchen Ländern die Arbeitskräfte stammten und wie sie nach der Rassenideologie von den Nationalsozialisten eingestuft wurden.
Kriegsgefangene
Kriegsgefangene sind Soldaten und anderes Militärpersonal einer besiegten Armee. Sie entstehen dann, wenn diese Personen durch lebend gefasst, entwaffnet und inhaftiert werden. Im Zweiten Weltkrieg wurden Kriegsgefangene durch das Deutsche Reich als Zwangsarbeiter eingesetzt. Dies war nicht legal. Denn auch Deutschland hatte 1929 die Dritte Genfer Konvention unterzeichnet, einen Vertrag zwischen mehreren Staaten, der grundlegende Verfahrensweisen und Regeln während des Krieges festhielt. Dazu zählte auch, dass gefangen genommene Soldaten durch einen feindlichen Staat nicht zur Arbeit gezwungen werden dürfen. Daran hielt sich Deutschland nicht. Auch bei den Kriegsgefangenen gab es große Unterschiede bei der Behandlung.
Gefangen genommene Soldaten aus Frankreich, Großbritannien und Belgien wurden zunächst in Durchgangslagern interniert und danach in sogenannte Stammlager gebracht. Sie lagen verteilt im Deutschen Reich. Dort wurden Arbeitskommandos zusammengestellt, die teils aus mehreren Hundert Kriegsgefangenen bestanden. Sie wurden dann Unternehmen zugewiesen und mussten dort arbeiten. Die Verteilung regelten die deutschen Arbeitsämter. Die Kriegsgefangenen aus dem Westen, die aus Sicht der Nationalsozialisten zu den „nordischen Völkern“ oder den „romanischen Völkern“ gehörten, wurden in Form von sogenanntem „Lagergeld“ bezahlt. Es konnte im Lager zum Kauf von Schreibmaterial oder zusätzlichen Lebensmitteln verwendet werden, hatte aber außerhalb des Lagers keinen Wert.
Ganz anders war die Situation für sowjetische Kriegsgefangene oder Polen. Bereits in den ersten Wochen nach dem Einmarsch der deutschen Wehrmacht in der Sowjetunion wurden 3,35 Millionen russische Soldaten als Kriegsgefangene inhaftiert. Sie wurden durch die Wehrmacht in großen Sammellagern konzentriert, jedoch zunächst nicht als Zwangsarbeiter eingesetzt. Denn Hitler fürchtete, dass sie die deutsche Wirtschaft sabotieren könnten, wenn sie in den Fabriken der Rüstungsproduktion eingesetzt würden. Das führte dazu, dass die Wehrmacht zunächst nicht wusste, wie man mit der großen Zahl der Gefangenen umgehen sollte. Die Versorgung der Lager mit Lebensmitteln war sehr schlecht. Die hygienischen Zustände waren katastrophal. Bis zum Winter 1941 verhungerten rund 2 Millionen russische Kriegsgefangene. Doch als im November 1941 der deutsche Vormarsch kurz vor Moskau stecken blieb, entschied sich Hitler doch dafür, die russischen Kriegsgefangenen als Arbeitskräfte einzusetzen. Auch sie wurden in Rüstungskommandos zusammengestellt und über die deutschen Arbeitsämter verteilt an Unternehmen.

KZ-Häftlinge
Häftlinge aus Konzentrationslagern stellten die unterste Gruppe aus Sicht der NS-Rassenideologie dar. Dabei handelte es sich um Menschen, die in den Konzentrationslagern interniert waren, oft aus ganz unterschiedlichen Gründen. Sie hatten gemeinsam, dass sie keinerlei Rechte mehr besaßen. Aus Sicht der Rassenideologie der Nationalsozialisten sollte ihre Inhaftierung früher oder später in ihrer Ermordung enden. Häftlinge aus dem KZ Buchenwald wurden bereits vor dem Beginn des Zweiten Weltkriegs als Arbeitskräfte eingesetzt. Ab 1941 erfolgte der verstärkte Einsatz in Betrieben der Rüstungsproduktion.
Die sogenannten „Vernichtungslager“ hatten hingegen nicht vorrangig zum Ziel, Häftlinge als Arbeitskräfte einzusetzen. Hier ging es, wie etwa in Sobibor, fast ausschließlich um deren Ermordung. Anders war die Situation in Auschwitz. Auch hier gab es Einrichtungen zur Ermordung der Häftlinge, wie die Gaskammern, in denen Menschen durch Giftgas getötet wurden. Aber es fand auch eine sogenannte „Selektion“ statt: Unter den ankommenden Menschen wurde unterschieden zwischen denen die„arbeitsfähig“ waren und zur Zwangsarbeit eingesetzt wurden und denen, die direkt ermordet wurden.
Ein entscheidender Unterschied zu den anderen Zwangsarbeitern bestand in der rechtlichen Situation und der Zuteilung zu den Betrieben: KZ Häftlinge hatten keinerlei Rechte mehr. Hier kann man von Sklavenarbeit sprechen. Sie wurden zudem nicht durch die deutschen Arbeitsämter an die Betriebe zugeteilt. Dies lag, wie auch die Bewachung in den Lagern selbst, weiterhin bei der Schutzstaffel (SS). Das Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt der SS erhielt von den Unternehmen, in denen KZ Häftlinge eingesetzt wurden, eine Gebühr und bereicherte sich damit an der Ausbeutung dieser Menschen.
Aber wie passten die „Vernichtung durch Arbeit“ und der Arbeitskräftemangel für die Rüstungsproduktion zusammen? Denn einerseits wurden die Arbeiter gebraucht, andererseits sollten sich aber nach der Rassenideologie ermordet werden. Dieser Konflikt bestand vielfach nicht, denn die SS war einerseits für die Ermordung der Menschen in den Lagern zuständig und war gleichzeitig „Vermieter“ der Arbeitskräfte an die Unternehmen. Wenn Zwangsarbeiter aus Konzentrationslagern starben, dann wurden sie von der SS durch neue ersetzt.
Die Unternehmen, in denen KZ-Häftlinge als Zwangsarbeiter eingesetzt wurden, machten sich damit in erhöhten Maß mitschuldig am Holocaust. Der Einsatz von KZ Häftlingen als Zwangsarbeiter war zudem oft unproduktiv für die Unternehmen. Sie mussten durch ihre kurze Einsatzdauer stets neu angelernt werden für die Bedienung der Maschinen und die Verrichtung der Arbeitsschritte. Das kostete Zeit und machte den Einsatz neben einem fiktiven Gehalt, was an die SS gezahlt werden musste, oft unrentabel.