Heimatvertriebene
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 befanden sich in Europa Millionen Menschen auf der Flucht oder wurden aus ihren Heimatgebieten vertrieben. Besonders betroffen waren Deutsche aus den ehemals ostdeutschen Gebieten wie Schlesien, Ostpreußen, Pommern und dem Sudetenland sowie aus Siedlungsgebieten in Osteuropa. Die Fluchtbewegung hatte bereits während des Krieges begonnen, als vor allem Frauen und Kinder vor den Kampfhandlungen zwischen der Wehrmacht und der Roten Armee (Sowjetunion) flüchteten. Hinzu kamen Menschen aus den Städten, die besonders stark von Bombenzerstörungen betroffen waren. Insgesamt verloren zwischen 12 und 14 Millionen Menschen ihre Heimat infolge von Flucht, Vertreibung und Gebietsverlusten.
Die Bedingungen während der Flucht waren katastrophal: Hunger, Kälte und Gewalt begleiteten die Menschen, viele kamen unterwegs ums Leben. Nach ihrer Ankunft in den verbliebenen Teilen Deutschlands stießen die Vertriebenen oft auf Ablehnung und Misstrauen. Die Städte lagen in Trümmern, Wohnraum und Lebensmittel waren knapp, und die einheimische Bevölkerung empfand die Neuankömmlinge vielfach als zusätzliche Belastung. Besonders schwierig war die Integration in den westlichen Besatzungszonen, wo die Vertriebenen häufig in Notunterkünften, Baracken oder beschlagnahmten Wohnungen leben mussten.
In dieser Situation wurden viele ehemalige Lager zur Unterbringung von Zwangsarbeitern nun für die Unterbringung von Heimatvertriebenen genutzt. Zäune und Wachtürme wurden nach und nach abgebaut. Die Baracken wurden schrittweise hergerichtet zur mittelfristigen Unterbringung. Teilweise wurden neue Gebäude errichtet und alte Bauten aus den 1930er Jahren renoviert. Ein Beispiel ist das Lager Röhrigshof-Nippe im Werratal. Hier waren bis zum März 1945 Zwangsarbeiter und KZ-Häftlinge untergebracht. Nach der Räumung des Lagers wurde es zunächst als Notunterkunft, später als dauerhafte Unterbringungsmöglichkeit für ankommende Heimatvertriebene genutzt. Gleiches galt für das Lager in Herfagrund. Dieses wurde sogar zum zentralen Aufnahmelager für Flüchtlinge im Landkreis Hersfeld.

Trotz dieser widrigen Umstände bildeten die Vertriebenen im Laufe der 1950er-Jahre eine wichtige gesellschaftliche Gruppe. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland erhielten sie allmählich politische und rechtliche Anerkennung. Das Bundesvertriebenengesetz (1953) sicherte ihnen einen rechtlichen Status als Vertriebene oder Flüchtlinge und ermöglichte Entschädigungen und Hilfen beim Wiederaufbau einer Existenz. Viele beteiligten sich aktiv am Wiederaufbau und trugen durch ihre Arbeitskraft und Qualifikationen erheblich zum wirtschaftlichen Aufschwung der Nachkriegszeit bei. Nach und nach bauten sie Eigenheime oder zogen aus den Auffanglagern in die umliegenden Ortschaften. Ab Mitte der 1950er Jahre wurden die Lager, die ehemals zur Unterbringung von Zwangsarbeitern gedient hatten, geräumt.