Juristische Aufarbeitung

Ende des Zweiten Weltkriegs & Nürnberger Prozesse

Das Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa am 8. Mai 1945 markierte nicht nur die militärische Niederlage des nationalsozialistischen Deutschlands, sondern auch den Beginn einer juristischen und moralischen Aufarbeitung verübten Verbrechen. Millionen Tote, zerstörte Städte und die Enthüllung der Konzentrations- und Vernichtungslager zwangen die Alliierten, Fragen nach Schuld, Verantwortung und Gerechtigkeit zu stellen. 

Die Zwangsarbeit während der NS-Zeit wurde hier zu einem zentralen Aspekt der Aufarbeitung, da sie einerseits das Lagersystem der SS betraf, wie etwa Auschwitz, wo KZ-Häftlinge zur Arbeit gezwungen wurden. Andererseits profitierten vor allem die Unternehmen von der systematischen Ausbeutung.

In diesem Kontext wurden die Nürnberger Prozesse (1945–1946) zum Symbol der ersten juristischen Aufarbeitung. Vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg standen 24 Hauptkriegsverbrecher aus Politik, Militär und Wirtschaft. Das Gericht verurteilte zwölf von ihnen zum Tode und begründete juristisch erstmals die Prinzipien gegen „Verbrechen gegen den Frieden“, „Kriegsverbrechen“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Die Nürnberger Prozesse waren damit ein Wendepunkt des Völkerrechts: Sie stellten individuelle Verantwortung über staatliche Loyalität und wurden zu einem Fundament späterer internationaler Strafgerichte.

Die 24 Angeklagten des Nürnberger Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher. | Quelle: Unknown author, Nuremberg Trial, als gemeinfrei gekennzeichnet.

Die Nachfolgeprozesse (1946–1949), die von US-Militärgerichten im Nürnberger Justizpalast geführt wurden, richteten sich gegen Ärzte, Juristen, Militärführer und Wirtschaftsrepräsentanten. Besonders die „IG-Farben-“, „Krupp-“ und „Wilhelmstraßen-Prozesse“ thematisierten das Zusammenwirken von Industrie, Staat und NS-Zwangsarbeit. In mehreren Verfahren wurde offengelegt, wie deutsche Unternehmen hunderttausende Zwangsarbeiter ausbeuteten und in menschenunwürdigen Bedingungen beschäftigten.

Obwohl manche Angeklagte zu Haftstrafen verurteilt wurden, blieb die juristische Aufarbeitung der Zwangsarbeit insgesamt unvollständig. Viele Beteiligte kehrten bald in wirtschaftliche Schlüsselpositionen zurück. Dennoch führten die Prozesse zu einer wichtigen Dokumentation der Verbrechen und legten die Grundlage für spätere historische und moralische Auseinandersetzungen.

Die Bestrafung der Täter bedingte nur teilweise eine Entschädigung der Opfer. Individuelle Entschädigungen einzelner ehemaliger Zwangsarbeiter in zivilrechtlichen Verfahren vor Gericht erstritten werden, was vielen nicht gelang. In staatlichen Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Staaten aus Westeuropa, aus denen die Zwangsarbeiter während der NS-Zeit kamen, wurden bilaterale Wiedergutmachungsleistungen gezahlt in den 1950er Jahren, darunter Frankreich, die Niederlande und Israel. Ausgenommen waren jedoch Staaten in Osteuropa, auf Grund des Kalten Krieges und der deutschen Teilung. 

Zwangsarbeiter aus Osteuropa konnten erst nach der Wiedervereinigung ihre Rechte geltend machen. 1992/93 wurde dazu ein Abkommen mit Polen geschlossen, wenig später mit der Russland, Ukraine und Belarus.

Information Zentrale Stelle

Die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen, kurz Zentrale Stelle, wurde 1958 in der Stadt Ludwigsburg (Baden-Württemberg) gegründet. Ihr Ziel ist es bis heute, NS-Verbrechen systematisch zu erfassen, aufzuklären und die Strafverfolgung vorzubereiten - denn: Mord verjährt nicht. Sie ist die wichtigste deutsche Einrichtung zur juristischen Aufarbeitung des Nationalsozialismus. Die Zentrale Stelle führt keine Prozesse selbst, sondern sammelt Beweise, wertet Dokumente aus und gibt die Ermittlungen an die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften in Deutschland weiter. In den Anfangsjahren standen vor allem große NS-Verbrechen wie die Tötungen in Konzentrations- und Vernichtungslagern im Fokus. Später wurden auch Tatorte im Ausland sowie bisher unbeachtete Tätergruppen untersucht – darunter SS-Wachpersonal, wie es auch in den Lagern im Werra Revier eingesetzt wurde. 

Bis heute hat die Zentrale Stelle mehrere tausend Ermittlungsverfahren vorbereitet. Besonders viele Verfahren wurden im Verlauf der 1970er Jahre angestoßen. Zu diesem Zeitpunkt lebten viele er Täter, aber auch ehemalige Zwangsarbeiter und KZ-Häftlinge, noch. Für die Opfer konnte es mitunter besonders traumatisch sein, sich rund 25 Jahre nach der Haftzeit und der Zwangsarbeiter wieder an die Ereignisse von damals zu erinnern. Trotzdem halfen viele von ihnen den Behörden.

Aktendeckel der Ermittlungsakte der Zentralen Stelle Ludwigsburg gegen den Lagerkommandanten Paul Sporrenberg, der 1945 für das Lager Kaiseroda verantwortlich war. | Quelle: Geschichtsmanufaktur Kutzner

Stiftung Erinnerung, Verantwortung Zukunft

Die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) wurde im Jahr 2000 durch ein Gesetz des Deutschen Bundestages gegründet, um die noch lebenden Opfer von Zwangsarbeit während der nationalsozialistischen Herrschaft zu entschädigen. Ihre Gründung war das Ergebnis langjähriger politischer und gesellschaftlicher Diskussionen über Deutschlands Verantwortung gegenüber den Millionen Menschen, die in Industrie, Landwirtschaft und Lagern zur Arbeit gezwungen worden waren. Insbesondere in den 1990er-Jahren hatten internationale Klagen ehemaliger Zwangsarbeiter gegen deutsche Unternehmen den Druck erhöht, eine gerechte Lösung zu finden.

Die EVZ-Stiftung wurde mit einem Kapital von 10 Milliarden D-Mark ausgestattet, das zu gleichen Teilen von der Bundesrepublik Deutschland und von rund 6.500 deutschen Unternehmen aufgebracht wurde. Diese Unternehmen schlossen sich in der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft zusammen. Unter ihnen waren zahlreiche Großkonzerne, Banken und Industrieunternehmen, deren historische Vorgänger während des Zweiten Weltkriegs von Zwangsarbeit profitiert hatten.

Zwischen 2001 und 2007 zahlte die Stiftung Entschädigungen an ehemalige Zwangsarbeiter in über 80 Ländern aus. Insgesamt erhielten rund 1,66 Millionen Menschen finanzielle Leistungen in einer Gesamthöhe von etwa 4,4 Milliarden Euro. Die Höhe der Einmalzahlungen richtete sich nach der Art der Zwangsarbeit: Opfer aus Konzentrationslagern und Ghettos erhielten in der Regel bis zu 7.500 Euro, zivile Zwangsarbeiter niedrigere Beträge. Die Abwicklung erfolgte über Partnerorganisationen in den jeweiligen Herkunftsländern, etwa die „Polsko-Niemieckie Pojednanie“-Stiftung in Polen oder Memorial in Russland.

Mit Abschluss der Zahlungen im Jahr 2007 endete die Phase direkter Entschädigungen. Seitdem konzentriert sich die EVZ-Stiftung auf Projekte der historischen Bildung, Menschenrechtsförderung und Erinnerungskultur, bleibt aber ein wichtiges Symbol für Deutschlands späte, doch bedeutsame Anerkennung des Leids der Zwangsarbeiter.