Krieg und Zwangsarbeit

Am 1. September 1939 marschierten Truppen der deutschen Wehrmacht über die Grenze nach Polen. Dies war der Beginn des Zweiten Weltkriegs, da in der Folge andere Staaten, darunter Frankreich und Großbritannien Deutschland den Krieg erklärten. Damit begann auch ein neues Kapitel im Einsatz von Zwangsarbeitern. Denn der Krieg brachte drei maßgebliche Entwicklungen für deren Einsatz mit sich.

Erstens entstand eine Situation des Arbeitskräftemangels. Denn mehr und mehr männliche Arbeiter und Angestellte wurden zum Wehrdienst eingezogen. Sie mussten als Soldaten dienen und fielen damit als Arbeitskräfte in den Betrieben weg. Sie mussten aus Sicht der Wirtschaft ersetzt werden, um die Rüstungsproduktion aufrecht zu erhalten. Die Produktion von Waffen, Munition, aber auch anderer kriegswichtiger Produkte, war zentral für die Fortführung des Krieges. Der Bedarf an Arbeitskräften wurde durch Zwangsarbeiter gedeckt.

Zweitens gab es durch die von der deutschen Wehrmacht eroberten Gebiete ein gestiegenes Potenzial an Zwangsarbeitern. Denn mit der Eroberung weiter Teile Polens 1939, dem Einmarsch in Frankreich 1940 und dem Angriff auf die Sowjetunion 1941 wurden auch mögliche Arbeitskräfte unterworfen. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Zwangsarbeiter stieg also, was wiederum den Einsatz von mehr und mehr Deutschen als Soldaten ermöglichte. Das alles konnte geschehen, ohne dass größere Einbußen bei der Produktion von Rüstungsgütern entstanden.

Drittens bekam die Rassenideologie der Nationalsozialisten eine immer stärkere Bedeutung. Mit der Eroberung von Polen, der Ukraine, Weißrussland und der westlichen Sowjetunion übernahm das Deutsche Reich die Herrschaft über Regionen, in denen zahlreiche Menschen jüdischen Glaubens lebten. Die Eroberungen vollzogen sich parallel mit Überlegungen der Nationalsozialisten, wie sie mit diesen Menschen umgehen sollten. Aus Sicht der Rassenideologie bedeutete dies: Die Ermordung. Der Prozess, den wir oft mit dem Begriff „Holocaust“ beschreiben, hatte bereits mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten begonnen und bekam mit dem Krieg eine neue Dynamik. Juden, aber auch von den Nationalsozialisten als solche bezeichnete „Zigeuner“ wurden systematisch unter der Zivilbevölkerung in den besetzten Ländern herausgezogen, in Ghettos konzentriert und früher oder später in Konzentrationslager verbracht, wenn sie nicht gleich vor Ort ermordet wurden. Zwangsarbeit war ein Teil davon in Form der „Vernichtung durch Arbeit“. Sie mussten bis zur völligen Entkräftung und unter großen Gefahren arbeiten.

Grafik zum Zusammenhang von Krieg und Zwangsarbeit | Quelle: WKM Heringen

Organisation Todt

Die Organisation Todt (OT) war eine paramilitärische Bauorganisation im NS-Regime, benannt nach ihrem Gründer Fritz Todt. Ab 1938 war sie für große Infrastrukturprojekte wie den Autobahnbau zuständig, später vor allem für den Bau militärischer Anlagen für den Zweiten Weltkrieg. Während des Zweiten Weltkriegs setzte die OT Millionen Zwangsarbeiter aus ganz Europa ein, darunter Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge. Sie fungierte dabei als eine Art staatliches Unternehmen, das im Auftrag des Staates Bau- und Rüstungsprojekte durchführte. Dazu gehörte auch der Bau von Heeresmunitionsanstalten. 

Albert Speer (rechts) mit der Armbinde der Organisation Todt | Quelle: Kobierowski, Minister Albert Speer i gen. Edward Dietl na lotnisku polowym podczas wizytacji frontu w Norwegii (2-473), als gemeinfrei gekennzeichnet, Details auf Wikimedia Commons

Dienstbuch der Organisation Todt. Darin wurden Arbeitsorte und Zeiten eingetragen. | Quelle: Organisation Todt, Dienstbuch Organisation Todt, als gemeinfrei gekennzeichnet, Details auf Wikimedia Commons

Die Rolle der Arbeitsämter

Die Arbeitsämter spielten eine zentrale Rolle bei der Organisation und Durchführung von Zwangsarbeit. Ursprünglich als Vermittlungsstellen für reguläre Arbeitskräfte gedacht, wandelten sie sich mit Beginn des Zweiten Weltkriegs 1939 zu wichtigen Instrumenten der staatlich gelenkten Zwangsmaßnahmen. In enger Abstimmung mit dem Reichsarbeitsministerium und später unter der Koordination des „Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz“ Fritz Sauckel, organisierten die Arbeitsämter die Erfassung, Registrierung und Zuweisung von Millionen ausländischer Zivilarbeiter, später auch Kriegsgefangene, nicht aber die KZ Häftlinge.

Die häufigsten Herkunftsländer von Zwangsarbeitern während der NS-Zeit | Quelle: WKM Heringen

Die Zuweisung der Zwangsarbeiter an die Arbeitsstätten durch die Arbeitsämter geschah nicht auf Grundlage individueller Qualifikation oder Wünsche, sondern folgte ausschließlich den wirtschaftlichen Bedürfnissen der deutschen Rüstungsindustrie, Landwirtschaft oder Verwaltung. Die Zuweisung zu bestimmten Arbeitsplätzen wurde zentral gesteuert, die Arbeitsämter fungierten dabei als ausführende Organe. Neben der Verteilung übernahmen die Arbeitsämter auch Kontrollfunktionen: Sie führten detaillierte Karteien, registrierten Aufenthaltsorte und überwachten die Einhaltung des Arbeitseinsatzes. In Zusammenarbeit mit Polizei und Gestapo beteiligten sie sich auch an Repressionsmaßnahmen. Wer sich dem Arbeitseinsatz entzog oder nicht die geforderte Leistung erbrachte, musste mit drastischen Strafen rechnen – von Geldstrafen über Inhaftierung in sogenannten Arbeitserziehungslagern bis hin zur Überstellung in Konzentrationslager. Die Arbeitsämter waren keine neutralen Verwaltungsstellen, sondern ein fester Bestandteil der NS-Zwangsarbeit. Sie trugen maßgeblich dazu bei, dass Millionen Menschen unter entwürdigenden Bedingungen arbeiten mussten.