Rassenideologie
Die wissenschaftlich unbegründete Vorstellung, dass Menschen in „Rassen“ unterteilbar sind und einer Hierarchie unterliegen, ist ein wesentlicher Teil der Ideologie der Nationalsozialisten. Sie basiert auf dem sogenannten Volksgedanken. „Die Deutschen“ waren also nicht die Einwohner Deutschlands oder Menschen mit einem deutschen Pass, sondern die Zugehörigen zum „deutschem Volk“ als Teil der „nordischen Völker“ (Skandinavier, Niederländer, Flamen), welche innerhalb der Rassenideologie der Nationalsozialisten die höchste Stufe darstellten. Darunter rangierten die „romanischen Völker“ (Italiener, Spanier, Franzosen) und darunter die „slawischen Völker“ (Polen, Russen). Am unteren Ende dieser rassistischen Sichtweise rangierten Juden und von den Nationalsozialisten so bezeichnete „Zigeuner“.
Mit der Machtübernahme der NSDAP wurde die Rassenideologie der Nationalsozialisten zur Grundlage für politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entscheidungen des Staates. Sie mündete schließlich im Holocaust. Der Begriff bezeichnet den systematischen, staatlich organisierten Völkermord an rund sechs Millionen europäischen Jüdinnen und Juden durch das nationalsozialistische Deutschland. Das Wort stammt aus dem Griechischen und bedeutet „vollständig verbrannt“. Bereits ab 1933 wurden Jüdinnen und Juden aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen, ihre Geschäfte boykottiert, ihre Berufe verboten. Die Nürnberger Rassegesetze von 1935 entzogen ihnen systematisch Grundrechte.
Mit dem Beginn des Zweiten Weltkriegs begann auch die Verfolgung von Juden und anderen Gruppen außerhalb des Deutschen Reichs. In Osteuropa verübten sogenannte Einsatzgruppen in Zusammenarbeit mit der Wehrmacht Massenerschießungen. Ab 1942 begann die systematische Deportation der Verfolgten in Vernichtungslager wie Auschwitz-Birkenau, Sobibor oder Treblinka. Dort wurden Menschen mit Giftgas ermordet, ihre Körper verbrannt, ihr Besitz geraubt. Der Holocaust richtete sich vor allem gegen Jüdinnen und Juden, doch auch andere Gruppen wurden verfolgt und ermordet: Sinti und Roma, politische Gegner, Menschen mit Behinderungen, Homosexuelle und Zeugen Jehovas.


https://www.ghwk.de/fileadmin/Redaktion/PDF/Konferenz/protokoll-januar1942_barrierefrei.pdf
Vernichtung durch Arbeit

Die Phrase „Vernichtung durch Arbeit“ beschreibt ein zentrales Prinzip der nationalsozialistischen Verfolgungs- und Vernichtungspolitik. Sie steht für die systematische Ausbeutung von Häftlingen, insbesondere in Konzentrationslagern, durch körperlich extrem belastende Zwangsarbeit, die häufig unter lebensgefährlichen Bedingungen stattfand. Der Begriff selbst stammt nicht aus dem offiziellen Sprachgebrauch des NS-Regimes. Jedoch wurde er in inoffiziellen Unterredungen verwendet. Er wurde aber von Überlebenden, Historikern und in der Nachkriegszeit aufgenommen, um die tödliche Logik hinter dem Arbeitseinsatz in den Lagern zu benennen. „Vernichtung durch Arbeit“ verdeutlicht, dass Arbeit unter dem NS-Regime nicht nur zur wirtschaftlichen Ausbeutung, sondern gezielt zur physischen Vernichtung eingesetzt wurde.
Insbesondere jüdische Häftlinge, politische Gegner, sogenannte „Asoziale“ und Kriegsgefangene wurden gezielt in Arbeitskommandos eingeteilt, die auf Überforderung und Erschöpfung abzielten. Die Überlebenschancen waren gering; Krankheit, Misshandlung, Erschöpfung oder gezielte Ermordung führten massenhaft zum Tod. Ein besonders perfides Beispiel ist das Tor des Konzentrationslagers Auschwitz I, über dem der zynische Spruch „Arbeit macht frei“ prangt. Während dieser Satz vorgab, durch Arbeit zur Freiheit zu gelangen, war die Realität für viele Häftlinge genau das Gegenteil – nämlich der Tod durch Arbeit.
„Vernichtung durch Arbeit“ ist daher kein metaphorischer Begriff, sondern beschreibt die konkrete Erfahrung zahlloser Menschen, die durch bewusste Überforderung, systematische Unterversorgung und Gewalt ermordet wurden. Das Konzept zeigt, wie sehr der Nationalsozialismus wirtschaftliche Ausbeutung und ideologische Vernichtung miteinander verknüpfte – und wie Arbeit in diesem Kontext zu einem Mittel der Vernichtung wurde.
Dok. 654-PS bei: Internationaler Gerichtshof, IMT, Band 26, S. 201.